Arbeitssuchend – arbeitslos
Denken Sie daran, dass die Arbeitssuchendmeldung etwas anderes ist, als die tatsächliche Arbeitslosmeldung. Hierzu müssen Sie dann persönlich in der Agentur für Arbeit vorstellig werden und sich arbeitslos melden. Letztere Meldung ist ausschlaggebend, um Arbeitslosengeld zu beziehen.
Als arbeitssuchend gelten Sie, wenn Sie eine Beschäftigung suchen, unabhängig davon, ob Sie derzeit einer Tätigkeit nachgehen oder nicht. Als arbeitslos werden Sie eingestuft, wenn Sie aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus Ihren Arbeitsplatz verlieren.
Fristen beim Arbeitslosengeld
Für den Bezug von Arbeitslosengeld sollten Sie folgende Fristen unbedingt im Hinterkopf behalten:
- Drei Monate vor dem Ende Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie fristgerecht kündigen oder ob Ihnen gekündigt wird.
- Wenn die Kündigungsfrist weniger als drei Monate beträgt, dann müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Kündigung erfahren, bei der Agentur für Arbeit melden.
- Sie sind nur befristet beschäftigt und das Ende des Arbeitsvertrages naht? Auch dann müssen Sie sich drei Monate vor Vertragsende arbeitssuchend melden, unabhängig davon, ob Ihr Vertrag eventuell verlängert wird.
- Sie bekommen eine mündliche Kündigung und es ist absehbar, wann der Arbeitsvertrag endet? Auch dann müssen Sie umgehend aktiv werden und sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Wenn Sie während einer Krankheit die Kündigung bekommen, dann sollten Sie sich direkt nach Ihrer Gesundung dort melden.
- Sie sind gerade im Urlaub und eventuell sogar im Ausland unterwegs? Dann müssen Sie direkt nach Ihrer Rückkehr die Arbeitslosenmeldung vornehmen.
- Auch wenn Sie nicht wissen, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen, ist es ratsam, sich arbeitslos zu melden. Das kann bedeutsam sein, damit Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV, nicht verwirken. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Nicht eingehaltene Fristen – und dann?
Sie sollten versuchen, alle Fristen penibel einzuhalten. Ansonsten kann Ihnen eine Sperrzeit von mindestens einer Woche drohen, in der Sie kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben.
Die frühzeitige Meldung der Arbeitslosigkeit macht durchaus Sinn: So kann die Agentur für Arbeit schneller tätig werden und Ihnen helfen, wieder eine neue Beschäftigung zu finden. Denn Ziel der Fristen beziehungsweise der frühzeitigen Meldung ist, Sie möglichst schnell wieder in ein Arbeitsverhältnis zu bringen.
Fazit
Es empfiehlt sich in jedem Fall, die drohende Arbeitslosigkeit schnell anzuzeigen, damit Sie keine Fristen versäumen und direkt Arbeitslosengeld beziehen können – und schnell eine neue Beschäftigung finden