Überstunden und Kurzarbeit: Das ist zu beachten

Überstunden trotz Kurzarbeit: So sieht die gesetzliche Regelung aus

Zunächst einmal ist zu sagen, dass Kurzarbeit vor allem dafür genutzt wird, um Arbeitsplätze auch in Krisenphasen zu sichern. Arbeitgeber müssen so trotz einer finanziellen oder wirtschaftlichen Krise ihre Mitarbeiter nicht gehen lassen und können deren Know-how behalten. Umgekehrt verlieren Arbeitnehmer nicht sofort ihren Arbeitsplatz und können diese kurzfristige Zeit mit einer Zahlung von Kurzarbeitsgeld überbrücken. Eine solche Phase der Kurzarbeit darf maximal zwölf Monate, in Ausnahmefällen maximal 24 Monate andauern.

Egal, ob nun alle Mitarbeiter oder nur bestimmte Teams oder Abteilungen von der Kurzarbeit betroffen sind: Überstunden während der Kurzarbeit sind grundsätzlich unzulässig. Denn, wenn Überstunden anfallen würden, wäre dies ein Indikator dafür, dass doch kein Arbeitsausfall vorherrscht. Und dieser ist schließlich der Schlüsselfaktor dafür, dass die Kurzarbeit überhaupt vom Unternehmen angemeldet wird.

Überstunden während der Kurzarbeit: Das sind die Ausnahmen

Doch wie bei nahezu jeder Regel gilt: Auch hinsichtlich Überstunden während der Kurzarbeitsphase gibt es Ausnahmen. Diese treten dann ein, wenn Aufträge und Arbeit mit hoher Dringlichkeitsstufe eintreffen. Beispiele hierfür sind dringende Reparaturaufträge oder einzelne Eilaufträge. In jedem Fall sollte das Leisten von Überstunden während der Kurzarbeit die absolute Ausnahme bleiben. Sonst kann der Anspruch auf Kurzarbeit seitens des Unternehmens schnell angezweifelt werden.

Kurzarbeit und Überstunden: Wie werden sie bezahlt?

Wer sich in Kurzarbeit befindet, erhält keine reguläre Lohnfortzahlung, sondern Kurzarbeitergeld. Dieses wird zwar auch vom Arbeitgeber gezahlt, fällt aber geringer aus, als die reguläre Lohnzahlung. Wie sich das Kurzarbeitergeld berechnet, haben wir hier für Sie im Artikel "Kurzarbeitergeld: So viel Gehalt bekommen Sie" zusammengefasst. Überstunden während der Kurzarbeit wirken sich allerdings auch auf die Zahlung des Kurzarbeitergeldes aus. Denn: Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber zusätzlich die Lohnzahlung für die geleisteten Überstunden, die sich am Arbeitsvertrag orientiert. Dadurch vermindert sich allerdings dessen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hier muss jeweils im Einzelfall geklärt werden, um welchen Betrag es sich genau handelt.

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