Gesetzlicher Sonderurlaub: Eine Auflistung

Rechtsgrundlage für den gesetzlichen Sonderurlaub

Der Anspruch auf Sonderurlaub – korrekt müsste es eigentlich heißen „bezahlte Freistellung“ – ergibt sich aus § 616 BGB. In welchen Fällen Sie im Einzelnen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, geht aus dieser Vorschrift jedoch nicht hervor. Ist dies auch im Arbeitsvertrag oder im betreffenden Tarifvertrag nicht speziell geregelt, kann der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anhaltspunkte geben. Dieser führt nicht nur bestimmte Anlässe auf, bei denen Sonderurlaub zu gewähren ist, sondern auch, wie lange der Arbeitnehmer jeweils freizustellen ist.

Gründe für gesetzlichen Sonderurlaub

Laut TVöD ist bei folgenden Anlässen Sonderurlaub zu gewähren:

  • Geburt des eigenen Kindes: ein Tag
  • Tod des Ehe- oder Lebenspartners, des eigenen Kindes oder eines Elternteils: zwei Tage
  • Aus betrieblichen Gründen notwendiger Umzug in eine andere Stadt: ein Tag
  • 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum: ein Tag
  • Schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen: ein Tag im Jahr
  • Schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren: bis zu vier Tage im Jahr
  • Ärztliche Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeiten möglich sind: Dauer der Behandlung sowie An- und Abfahrtszeiten

Daneben umfassen die Vorschriften des TVöD auch folgende Anlässe:

  • Ehejubiläen der Eltern, zum Beispiel silberne oder goldene Hochzeit
  • Termine bei der Agentur für Arbeit
  • Termine für Vorstellungsgespräche nach Kündigung seitens des Arbeitgebers
  • Ladungen zu Gerichts- und Behördenterminen

Sonderurlaub: Wie sieht es in der Praxis aus?

Der Arbeitgeber ist nicht an diese Regelungen gebunden und kann auch in weiteren Fällen Sonderurlaub gewähren. Letztendlich ist es auch immer eine Frage der Kulanz seitens des Arbeitgebers.

Geburt des eigenen Kindes

Eine Freistellung nach § 616 BGB anlässlich der Geburt gilt ausschließlich für den werdenden Vater, da die Mutter aufgrund des Mutterschutzes ohnehin sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt ist. Dem Vater gibt der zusätzliche freie Tag die Möglichkeit, bei der Geburt dabei zu sein und seiner Partnerin zur Seite zu stehen. Und wer kann sich schon auf seine Arbeit konzentrieren, während das eigene Kind das Licht der Welt erblickt? Manchmal stehen dem Vater aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen oder einer Betriebsvereinbarung sogar mehrere Tage Sonderurlaub zu.

Todesfall in der Familie

Die Regelungen des Sonderurlaubs gelten üblicherweise nur für den Tod eines Verwandten ersten Grades. Der trauernde Arbeitnehmer wird dann oftmals auch nach zwei Tagen noch nicht wieder in der Lage sein, seiner Arbeit nachzugehen. Sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung keine weiteren freien Tage vorgesehen, können Sie noch auf das Verständnis Ihres Arbeitgebers hoffen. Gerade bei schon lange im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern ist der Chef oft großzügiger. Ein Sonderurlaub kann dann auch einmal bis zu einer Dauer von zwei Wochen bewilligt werden. Ansonsten bleibt Ihnen nur, regulär Urlaub zu nehmen oder um unbezahlte Freistellung zu bitten.

Hochzeit

Nach ständiger Rechtsprechung ist auch bei einer Hochzeit den Eheschließenden ein Tag Sonderurlaub zu gewähren. Mehr ist üblicherweise nicht drin – für Ihre anschließenden Flitterwochen müssen Sie daher auf Ihre Urlaubstage zurückgreifen. Gute Chancen auf einen zusätzlichen Tag Sonderurlaub haben Sie auch, wenn Ihr Kind heiratet.

Tags
Nach themenverwandten Beiträgen filtern

Arbeitswelt

Immer die beste Lösung

Interview mit Thomas Poandl, Regional Sales Manager, Marketing & PR der ULBRICHTS GmbH

Immer die beste Lösung

„Bei ULBRICHTS wird immer weiter geforscht,“ ist Thomas Poandl überzeugt. „Auch in Krisenzeiten werden hier Produkte entwickelt, wird weiter investiert. Dahinter steht der unternehmerische Mut und die Weitsicht unseres Inhabers…

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Interview mit Thilo Fitzner Geschäftsführer der Fitzner GmbH & Co. KG

„Die Hand braucht den meisten Schutz!“

Bereits in 3. Generation steht die Fitzner GmbH & Co. KG aus Preußisch Oldendorf für die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger und professioneller Artikel für den Arbeitsschutz. Gestartet als Hersteller…

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Interview mit Johann Schmidhofer, Inhaber und Unternehmensleitung der Goldhauben-Webe e.U.

Modische Bekleidung für Pflegeberufe

Seit über 100 Jahren geht der österreichische Textilhersteller Goldhauben-Webe e.U. erfolgreich seinen eigenen Weg. Der Spezialist für die industrielle Fertigung von Objekttextilien, OP-Textilien und Berufskleidung punktet bei den überwiegend aus…

Finanzen

„Es gibt fast nichts, wofür es kein Förderprogramm gibt!“

Interview mit Doris Woll, Vorstandsvorsitzende und Michael Schmidt, Prokurist Vertriebsmanagement sowie Markus Allgayer, Abteilungsleiter Vertriebsmanagement Wohnbau der Saarländischen Investitionskreditbank AG

„Es gibt fast nichts, wofür es kein Förderprogramm gibt!“

Das veränderte Zinsumfeld stellt viele Kapitalnachfrager vor lange nicht gekannte Herausforderungen – im Wohnungsbausegment wie in der Privatwirtschaft. Die Saarländische Investitionskreditbank hat sich eine konsequente Unterstützung der Marktteilnehmer im kleinsten…

Klein und fein

Interview mit Bernd Hoffmann, Geschäftsführer der RSB Retail + Service Bank GmbH

Klein und fein

Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem für den Zahlungsverkehr zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsverbänden – im Idealfall eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die RSB Retail + Service Bank GmbH aus…

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Interview mit Thomas Jansen, Vorstand der SUBITO AG

Mit Know-how und KI: Software für den Kreditprozess

Unternehmen steigern ihre Effizienz, indem Abläufe so weit wie möglich automatisiert werden. Mitarbeitende können dann dort eingesetzt werden, wo es den Menschen wirklich braucht. In der Finanzindustrie sind es vor…

Genusswelten

Seepferdchen & Co.: Zum Schmelzen süß

Interview mit Michael Strumpen, Geschäftsführer der Chocolaterie Guylian Deutschland GmbH

Seepferdchen & Co.: Zum Schmelzen süß

Die belgische Schokoladenmanufaktur gehört neben der aus der Schweiz zur Königsklasse im Reich der Pralinen und Schokoladen. Seit 1958 werden im belgischen Sint-Niklaas hochwertige Pralinen der Marke Guylian produziert. Die…

Tee für und mit Freunden

Interview mit Kai Lembke, Geschäftsführer der stick & lembke GmbH

Tee für und mit Freunden

Kai Lembke, Geschäftsführer und Mitbegründer von stick & lembke GmbH aus Hamburg, liebt es, Traditionen zu hinterfragen. Gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Thorsten Stick hat er stick & lembke auf der…

„Die Lebensmittelindustrie steht vor einem tiefgreifenden Wandel!“

Interview mit Thomas Wünsche, Industry Director Food & Beverage bei ANDRITZ Separation

„Die Lebensmittelindustrie steht vor einem tiefgreifenden Wandel!“

Die Weltbevölkerung wird in den nächsten 20 Jahren um cirka zwei Milliarden Menschen zunehmen, womit enorme Herausforderungen bei der globalen Nahrungsmittelversorgung einhergehen. Noch dazu stellen gerade junge Verbraucher deutlich strengere…

TOP