Überstunden in Teilzeit: Das ist zu beachten

Überstunden in Teilzeit: Grundsätzlich keine Pflicht

Zunächst einmal muss ein Teilzeitbeschäftigter keine Überstunden leisten. Als Teilzeitbeschäftigter gilt jeder, der bis zu 30 Wochenstunden arbeitet. Ohne entsprechende rechtliche Grundlage kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einfach heraufsetzen. Dies gilt für eine Teilzeitstelle ebenso wie für einen Fulltime-Job.

Überstunden in Teilzeitz nur nach Vereinbarung

Eine Ausnahme vom Recht auf Verweigerung von Überstunden bilden vertraglich festgelegte Regelungen. Steht zum Beispiel im Arbeitsvertrag, dass eine festgelegte Zahl von Überstunden zu leisten ist, dann gilt dies auch für Teilzeitkräfte. Ähnlich bindend sind Betriebsvereinbarungen oder individuelle Absprachen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Chef. In allen diesen Fällen hat sich der Arbeitnehmer durch Anerkennung dieser Sonderregelungen verpflichtet, bei Bedarf Überstunden im Rahmen der gesetzlich erlaubten Höchstgrenze zu leisten. Existiert in der Firma ein Betriebsrat, so hat dieser sein Einverständnis zu solchen Änderungen zu geben. Wird er nicht gefragt, sind Änderungen rechtlich nicht wirksam.

Weitere Ausnahme: Pflicht bei übergeordneten Notständen

Ungeachtet von Vereinbarungen im Arbeitsvertrag – innerhalb des Betriebes oder individuell – muss der Teilzeitbeschäftigte jedoch ebenso wie sein Kollege in Vollzeit Überstunden leisten, wenn Notsituationen eintreten. Das können zum Beispiel Naturkatastrophen wie eine Überschwemmung sein oder ein Brand, der den Betrieb lahmlegt.

Achtung: Regelmäßige Überstunden machen aus Teilzeit Vollzeit

Wer als Teilzeitbeschäftigter regelmäßig viele Überstunden macht, kann schnell die Grenze zur Vollzeitstelle erreichen. Ist zum Beispiel ein Kollege über längere Zeit nicht verfügbar und wird von einem anderen Mitarbeiter vertreten, kann dieser Fall relativ schnell eintreten. Dauert so ein Zustand über mehrere Monate an, kann dies arbeitsrechtlich als sogenannte stillschweigende Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewertet werden. Diese stillschweigende Übereinkunft kann eine stillschweigende Veränderung des Arbeitsvertrage zur Folge haben: aus der vorherigen Teilzeitstelle ist ohne schriftliche Änderung der bisherigen Vereinbarungen dadurch eine Vollzeitstelle geworden.

Überstunden: Wie werden sie bezahlt?

Eine Pflicht zur Bezahlung von Überstunden besteht für den Arbeitgeber nur dann, wenn er von ihnen weiß und/oder sie auf der Grundlage bestehenden Arbeitsrechts angeordnet wurden. Leistet ein Teilzeitbeschäftigter Überstunden und geht stillschweigend davon aus, dass der Chef sie auch bezahlt, kann er Pech haben. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nämlich nicht verpflichtet, die ohne seine Kenntnis geleisteten Überstunden auch zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen. Ist die Mehrarbeit angeordnet oder gebilligt, muss sie natürlich auch bezahlt werden. Im Regelfall wird der übliche Lohn bezahlt. Berechnet wird der Lohn auf Grundlage des für die reguläre Arbeitszeit bezahlten Stundenlohns. Auch wenn Überstunden gewissermaßen eine zusätzliche Leistung des Arbeitnehmers sind, hat er keinen Anspruch darauf, dass ihm dafür noch ein Zuschlag gezahlt wird. Ein Anspruch auf Zuschläge für geleistete Überstunden besteht nur dann, wenn sie vertraglich festgelegt wurden oder die Gesamtzahl der geleisteten Stunden höher als die einer vollen Stelle ist.

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