Brauche ich eine Folgebescheinigung der Krankschreibung übers Wochenende?

Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es sich bei einer Folgebescheinigung um nichts anders handelt als eine neue Bescheinigung wegen derselben Erkrankung. Es kann also im Prinzip jede neue Arbeitsunfähigkeit, die der ersten folgt, als Folgebescheinigung definiert werden.
Für Folgebescheinigung zum Arzt
Wenn Ihre Erkrankung länger dauert als ursprünglich vom Arzt angenommen, benötigen Sie in jedem Fall diese Folgebescheinigung, um Ihre Arbeitsunfähigkeit nahtlos nachweisen zu können. Die Folgebescheinigung werden Sie wohl nur erhalten, wenn Sie nach Ablauf der Erstbescheinigung noch einmal persönlich zum Arzt gehen, damit er Sie erneut untersuchen kann. Da reicht es nicht aus, in der Praxis anzurufen und mitzuteilen, dass Sie noch krank seien.
Wichtig ist auch, dass auf der Folgebescheinigung dieselbe Diagnose wie auf der Erstbescheinigung steht, sonst kann es später, sollte es noch um den Bezug von Krankengeld gehen, schwierig werden, eine nahtlose Krankschreibung nachzuweisen.
Durch die Folgebescheinigung erfährt Ihr Arbeitgeber, dass Sie noch länger ausfallen und Sie haben mit ihr außerdem den zweiten Aspekt abgedeckt: Sie erhalten Ihren Anspruch auf Krankengeld. Aber immer der Reihe nach.
Das Prinzip der Nahtlosigkeit
Wie genau sieht es mit Folgebescheinigungen aus, wenn das Wochenende dazwischenliegt? Zwar müssen Krankschreibungen – Erstbescheinigung und Folgebescheinigungen – nahtlos aneinander anschließen, doch in den vergangenen Jahren ist das Prinzip der Nahtlosigkeit etwas umfassender geworden. Früher war es durchaus übliche Praxis, dass es nicht reichte, erst am Montag der Folgewoche zum Arzt zu gehen, um die Arbeitsunfähigkeit vom vorangegangenen Freitag zu verlängern. Inzwischen müssen arbeitsunfähige Arbeitnehmer die Folgebescheinigung zwar ab dem Werktag ausstellen lassen, der auf den letzten Tag der vorangegangenen Krankschreibung folgt. Das Wochenende zählt aber nicht dazu. Sie müssen sich als Arbeitnehmer also keine Folgebescheinigung am Wochenende besorgen – und sich somit auch nicht in der Notaufnahme des Krankenhauses oder in einer anderen Notfallpraxis vorstellen.
Zeiten einhalten
Die Folgebescheinigung sollte möglichst drei Tage nach dem Ablauf der Erstbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen. Meist ist Genaueres im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Was Sie allerdings nicht vergessen sollten, Wochenende hin oder her, ist die Vorlage der Folgebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse. Hier müssen Sie unbedingt den Zeitraum von einer Woche einhalten. Dabei ist nicht maßgeblich, wann Sie den Brief mit der Bescheinigung abgegeben haben, sondern es zählt allein der Eingangsstempel der Krankenkasse.
Falls einmal unter gewissen Umständen eine rückwirkende Krankschreibung notwendig wird (maximal für drei Tage), etwa, weil Sie am Freitag krank waren (und wegen des einen Tages nicht beim Arzt waren), aber am Wochenende feststellten, dass Sie auch am Montag noch nicht arbeitsfähig sind, sollten in der Bescheinigung des Arztes alle Tage abgedeckt sein. So können Sie sich nicht nur vor möglichen Abmahnungen des Arbeitgebers schützen, sondern sichern sich auch Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung sowie auf Krankengeld nach den ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung.
Fazit
- Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sollten Sie darauf achten, dass die Folgebescheinigung nahtlos an die Erstbescheinigung anschließt.
- Auf dem „gelben Schein“ muss das Feld „Folgebescheinigung“ angekreuzt sein.
- Die Folgebescheinigung müssen Sie fristgerecht bei der Krankenkasse einreichen – es zählt der Eingangsstempel der Krankenkasse.
- Die Folgebescheinigung sollte sich auf dieselbe Diagnose beziehen.