Krankschreibung: Das ist zu beachten

Krankschreibung: wann ist sie notwendig?

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause und informiert umgehend seinen Arbeitgeber über seine Abwesenheit. Wieso Sie krank sind, müssen Sie nicht angeben. Wichtig für den Arbeitgeber ist aber, wann Sie schätzungsweise wieder an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen werden. So kann er entsprechend für Ersatz sorgen. Dieses Vorgehen nennt sich Krankmeldung.

Die Krankschreibung – also den Krankenschein, den Sie vom Arzt erhalten – müssen Sie spätestens am vierten Tag Ihrer Krankheit beim Arbeitgeber einreichen. Doch Vorsicht: In einigen Arbeitsverträgen ist diese Frist anders geregelt, sodass Sie eventuell schon am ersten Krankheitstag einen Krankenschein brauchen. Daher gilt: Besser früher als später zum Hausarzt gehen und einen so genannten „gelben Schein“ mitnehmen.

Wie wird die Krankschreibung übermittelt?

Haben Sie Ihre Krankschreibung durch Ihren Hausarzt erhalten, muss diese auf direktem Weg zu Ihrem Arbeitgeber. Hier reicht es nicht, einfach anzurufen und den Erhalt der Krankschreibung mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss den tatsächlichen Schein per Post erhalten, damit Sie rechtlich abgesichert sind. Mittlerweile gibt es allerdings auch diverse Testballons, bei denen die Krankschreibung digital übersendet wird. Mit Blick auf diese Entwicklung kann es sein, dass in Zukunft auch ein digitaler, „scheinloser“ Versand möglich ist. Gehen Sie aber immer auf Nummer Sicher und senden Sie Ihren Krankenschein per Post an Ihre Arbeitsstelle. Näheres dazu, wie Sie die Krankschreibung am besten an Ihre Krankenkasse übermitteln können, lesen Sie in unserem Beitrag "Krankschreibung an die Krankenkasse schicken."

Länger krank als krankgeschrieben - was dann?

Sie sind eine Woche krankgeschrieben worden, Ihren Schein haben Sie ordnungsgemäß eingereicht und sich davor per Telefon oder E-Mail krankgemeldet? Alles richtig gemacht! Doch was passiert, wenn Sie in der Zeit Ihrer Krankschreibung nicht gesund werden? Hier gilt: Gehen Sie vor Ablauf der Frist nochmals zu Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich einen weiteren Zeitraum krankschreiben. Danach greift wieder das gleiche Prozedere, wie auch beim ersten Mal: Der Arbeitgeber erhält Ihren Krankenschein. Eine Mitteilung über Ihre weitere Abwesenheit am Tag Ihres eigentlichen Wiedereintritts reicht dabei nicht aus.

So könnte eine Muster-Krankmeldung für Ihren Arbeitgeber bei längerer Abwesenheit aussehen:

„Guten Tag Herr/Frau …,

ich bin derzeit für eine Woche krankgeschrieben und sollte regulär wieder am XX.XX.XXXX arbeiten. Leider bin ich immer noch krank und muss mich für eine weitere Woche krankschreiben lassen. Ich habe einen Arzttermin um XX Uhr und werde Ihnen im Anschluss den Krankenschein erneut zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

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