Wie wirkt sich die Kündigung während einer Krankheit auf das Arbeitslosengeld aus?

Kündigung und Krankheit. Und nun?
In solchen Fällen können Sie auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Krankengeld und das Arbeitslosengeld zurückgreifen. Doch es gilt, einige Fallstricke zu meistern. Eine Arbeitslosenmeldung bei Krankheit kann kompliziert sein. Denn schließlich geht das Arbeitsamt bei Ihrer Arbeitslosenmeldung davon aus, dass Sie dem Arbeitsmarkt auch weiterhin zur Verfügung stehen und nur die Zeit zwischen den Arbeitsverhältnissen „überbrücken“ müssen. Sind Sie jedoch krank und damit nicht arbeitsfähig, entfällt diese Voraussetzung eigentlich. Aber immer eins nach dem anderen.
Kontakt zum Arbeitsamt
Wenn Sie die Kündigung erhalten haben, während oder weil Sie krank sind, sollten Sie sich zügig beim Arbeitsamt melden. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollten Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Sie können sich auch schon drei Monate vor Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos melden. Es ist immer empfehlenswert, frühzeitig mit dem Arbeitsamt in Kontakt zu treten. Wenn Sie warten, bis Sie wieder gesund sind und Sie keine Lohnfortzahlung oder kein Krankengeld von der Krankenkasse mehr beziehen, riskieren Sie unter Umständen eine Sperrzeit wegen Meldeversäumnis. Es kann in einigen Fällen vorkommen, dass sich das Arbeitsamt nicht zuständig fühlt, da Sie ja krank sind und somit dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stehen. Doch in diesem Fall sollten Sie darauf drängen, dass Sie zumindest eine Bescheinigung erhalten, um später nachweisen zu können, dass Sie sich arbeitslos melden wollten. Diese können Sie bereits zu Hause als Formschreiben vorbereiten und nur noch unterscheiben lassen. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit endet, sollten Sie gleich wieder beim Arbeitsamt vorsprechen, damit keine Fehlzeiten entstehen.
Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich nach Ihrem letzten Vorjahresverdienst. Haben Sie da schon Krankengeld bezogen, wird dieser Zeitraum nicht zur Berechnung herangezogen. Dann sind die letzten zwölf Monate vor Antragsstellung, in der noch normal das Gehalt gezahlt wurde, maßgeblich.
Krank und arbeitslos – und jetzt?
Werden Sie krank, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, befinden sich aber noch in einem Arbeitsverhältnis, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber erst einmal den Lohn fortzahlen. Endet das Beschäftigungsverhältnis und Sie sind weiterhin krank, dann müssen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen. Das bekommen Sie auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Für die Dauer der Krankheit, in der Sie Krankengeld beziehen, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie sind genesen, können sich nun arbeitslos melden und werden erneut krank – was passiert dann? Dann bezahlt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld höchstens sechs Wochen weiter. Anschließend springt wieder die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld – und zwar in Höhe des Arbeitslosengeldes. Gut zu wissen: Auch hier verlängert sich die Zahlung des Arbeitslosengelds um die Dauer der Krankengeldzahlung.
Fazit
Auch bei einer Kündigung während einer Krankheit sind Sie in der Regel abgesichert – entweder durch die Entgeltfortzahlung des alten Arbeitsgebers, durch Krankengeld oder durch Arbeitslosengeld.