Wie viele Überstunden sind zumutbar?

Ohne Überstunden acht Stunden täglich zumutbar
Laut Arbeitszeitgesetz beträgt die normale Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden. Doch Achtung: Als Werktage gelten nicht nur die Tage von Montag bis Freitag. Auch der Samstag zählt im Arbeitsrecht als Werktag. Also sind 48 Stunden innerhalb einer Woche als Arbeitszeit zulässig. Die pro Tag erlaubten acht Stunden können jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Somit wären zeitweise pro Woche maximal sechzig Arbeitsstunden zulässig.
Freizeitausgleich bei Überstunden
Wird die angesprochene maximale Arbeitszeit geleistet, so ist dem Arbeitnehmer dafür jedoch innerhalb von sechs Monaten ein Freizeitausgleich zu gewähren. Auch ist darauf zu achten, dass die maximal zulässige Arbeitszeit auf keinen Fall zum Dauerzustand werden darf. Deshalb sollten die zulässigen acht Stunden pro Tag mittelfristig nicht überschritten werden. Pro Woche liegt der maximal zulässige Halbjahresschnitt bei 48 Stunden.
15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben
Die Regelung für die Werktage ist klar, doch wie sieht es mit Überstunden an Sonn- und Feiertagen aus? Auch an diesen Tagen können Überstunden verlangt werden. Das Arbeitszeitgesetz ist hier allerdings rigoroser als an Werktagen. So ist es ausnahmslos zwingend erforderlich, diese an Sonn- und Feiertagen geleistete Mehrarbeit durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Auch die Zahl der Sonntage, an denen gearbeitet werden darf, ist limitiert. Deshalb müssen 15 Sonntage im Jahr frei sein, damit sich der Arbeitnehmer erholen kann.
Überstunden dokumentieren
Um allen Streitigkeiten über die Zahl der Überstunden aus dem Weg zu gehen, sollte der Arbeitnehmer jede Überstunde genau dokumentieren. So behält er den Überblick und kann eventuelle Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz exakt nachweisen.
Überstunden: Guter Rat ist manchmal nicht teuer
Verlangt der Chef dauerhaft mehr Überstunden, als es das Gesetz zulässt, sollte ihn der Arbeitnehmer auf jeden Fall darauf aufmerksam machen. In Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, sollte dieser auf jeden Fall eingeschaltet werden. Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann sich hier auch kostenlos beraten lassen. Die Spezialisten dort kennen sich mit allen Fragen zu Überstunden aus. Gibt es weder Betriebsrat noch Gewerkschaft als Ansprechpartner, bleibt als letzte Möglichkeit der Gang zum Rechtsanwalt. Hier sollte auf jeden Fall ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Jurist gewählt werden.
Verträge regeln Zahl der Überstunden
Finden sich im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen Regelungen zur Zahl der Überstunden, die der Arbeitnehmer leisten muss, so sind diese natürlich gültig. Sie dürfen jedoch auf keinen Fall die oben aufgeführten maximal zulässigen Stundenzahlen überschreiten. Hier wird lediglich festgelegt, in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind, die der Arbeitnehmer nicht ablehnen kann, weil sie eben verbindlich festgelegt wurden. Grundsätzlich haben Bestimmungen von Tarifverträgen juristisch ein höheres Gewicht als individuell ausgehandelte Vereinbarungen. Die Ausnahme bilden jedoch Individualregelungen, die für den Mitarbeiter günstiger sind als die Bestimmungen des Tarifvertrags.