Weihnachtsfeier in der Firma: Was ist erlaubt, was nicht?

Darf oder muss man an der Weihnachtsfeier in der Firma teilnehmen?

Jeder Mitarbeiter einer Firma hat das Recht, an der Weihnachtsfeier teilzunehmen, denn jemanden auszuschließen würde in einem Widerspruch zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stehen. Ob man teilnehmen muss, hängt davon ab, ob die Weihnachtsfeier innerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten und während der vertraglich geregelten Arbeitszeiten stattfindet. Ist dies der Fall, ist die Teilnahme an der Weihnachtsfeier in der Firma in der Regel für Mitarbeiter verpflichtend. Möchte man nicht an der Firmenweihnachtsfeier teilnehmen, muss entweder gearbeitet oder Urlaub genommen werden. Findet die Weihnachtsfeier außerhalb des Firmengeländes oder der Arbeitszeit statt, ist die Teilnahme für Mitarbeiter freiwillig. Überstunden können dafür jedoch nicht aufgeschrieben werden. Auch sollte man es vermeiden, die Weihnachtsfeier als Ausrede für eine Verspätung oder ein Unwohlsein am nächsten Morgen zu nutzen, sollte es ein Arbeitstag sein.

Ist man während der Weihnachtsfeier in der Firma versichert?

Auf der Firmenweihnachtsfeier ist man gesetzlich unfallversichert, wenn folgende Voraussetzungen einer offiziellen Veranstaltung erfüllt sind: Es wurden alle Mitarbeiter eingeladen, der Firmenchef oder einer der Stellvertreter hat die Weihnachtsfeier geplant und ist auch vor Ort und das Ziel der Weihnachtsfeier ist es, das Betriebsklima zu fördern. So beendet auch der Firmenchef die Feier mit einer offiziellen Ansage. In dem Moment erlischt der gesetzliche Versicherungsschutz. Sollte dann noch beim Weiterfeiern auf der Weihnachtsfeier ein Unfall passieren, muss man sich dafür privat versichern. Für den Hin- und Rückweg zur Firmenweihnachtsfeier ist man grundsätzlich versichert, nur bei Unfällen aufgrund von erhöhtem Alkoholgenuss kann es schwierig werden.

Steuerfreie Geschenke auf der Firmenweihnachtsfeier

Eine Weihnachtsfeier in der Firma sorgt für ein gutes Betriebsklima, man kommt zusammen, blickt auf das Jahr zurück und eventuell werden Mitarbeiter für ihre guten Leistungen mit kleinen Geschenken belohnt. Sollen diese Geschenke im Rahmen einer Firmenweihnachtsfeier steuerfrei bleiben, gilt ein Höchstsatz von 110 EUR pro Mitarbeiter. Allerdings gilt dies sowohl für die Kosten des Geschenkes als auch die anteiligen Kosten der Weihnachtsfeier pro Mitarbeiter. Übersteigen die Kosten diesen Satz, muss das Geschenk vom Arbeitnehmer als Teil des Lohns versteuert werden. Natürlich können die Steuern auch freundlicherweise vom Arbeitgeber übernommen werden. Mitarbeiter, die nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen, haben keinen Anspruch auf ein Geschenk und sind dann an das Wohlwollen des Arbeitsgebers gebunden.

Wie vermeide ich eine Abmahnung oder gar Kündigung auf der Firmenweihnachtsfeier?

Auf einer Weihnachtsfeier gibt es häufig alkoholische Getränke, jedoch sollte der Alkoholkonsum nur in einem gemäßigten Rahmen stattfinden. Hat jemand zu viel getrunken, steigt die Gefahr, sich unpassend zu verhalten, beleidigend zu werden bis hin zu sexueller Belästigung, denn Alkohol hat unter anderem auch eine enthemmende Wirkung. Dies sollte natürlich vermieden werden, je nach Grad des Fehlverhaltens kann hier ein ernstes Gespräch mit dem Vorgesetzten bis hin zu einer Abmahnung oder gar Kündigung drohen, denn rechtlich gelten auf der Firmenweihnachtsfeier die gleichen Regeln wie während der Arbeitszeit.

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