Rechtsformen für Unternehmen: Eine Übersicht

Rechtsformen für Unternehmen: Eine Übersicht

Nicht nur für angehende Gründer können die unterschiedlichen Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland eine wahre Herausforderung darstellen. Wer soll bei diesen ganzen Abkürzungen noch durchblicken? Wir helfen Ihnen auf die Sprünge und verraten, was sich hinter den gängigsten Abkürzungen verbirgt.

Rechtsformen in Deutschland: Einzelunternehmen

Fangen wir klein an, denn nicht immer muss eine Firma aus mehr als einer Person bestehen. In Deutschland können Sie auch als einzelne Person ein Unternehmen gründen. Wer als Einzelunternehmen aktiv werden will, muss sich ins Handelsregister eintragen lassen. Dies gilt allerdings nicht für Freiberufler und Kleingewerbetreibende; hier ist die Eintragung optional. Mit dem Eintrag geben Sie Name, Firmensitz, Inhaber und Rechtsform an. Mit Abschluss dieser Eintragung gelten Sie als Einzelunternehmer, der auch mit seinem privaten Vermögen im Schadensfall haftet. Der Vorteil: Anders als bei anderen Rechtsformen brauchen Sie kein Mindestkapital, um als Einzelunternehmer tätig zu werden. Wichtig ist allerdings, dass Sie – wie es der Name schon sagt – als alleiniger Geschäftsführer tätig sind.

Rechtsformen für Unternehmen: Diese Personengesellschaften gibt es

Anders als beim Einzelunternehmer gibt es bei den Personengesellschaften diverse Rechtsformen für Unternehmen:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, eignet sich für die Unternehmensgründung mit einem, aber auch mit mehreren Partnern. Anders als beim Einzelunternehmer ist hier die Eintragung ins Handelsregister nicht zwingend erforderlich. Gleich ist, dass die Gründer kein Mindestkapital vorweisen müssen. Auch sonst sind die Voraussetzungen zur Gründung einer GbR relativ niedrigschwellig. Ein Vertragsabschluss zwischen den Geschäftspartnern ist allerdings dringend zu empfehlen, da die betreffenden Personen nicht nur mit dem geschäftlichen, sondern auch mit dem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können.
  • Unter einer offenen Handelsgesellschaft, kurz OHG, versteht man eine Rechtsform, für die ebenfalls kein Mindestkapital notwendig ist. Allerdings können Sie nur als Kaufmann beziehungsweise Kauffrau eine OHG gründen; zudem muss die OHG ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Eine Kommanditgesellschaft, kurz KG, eignet sich, wenn Sie alleine oder mit mehreren Partnern gründen und weitere Teilhaber hinzukommen sollen. Hierbei gibt es verschiedene Rollen und Haftungen. Einen Vorteil, den die KG mit sich bringt: Es besteht die Möglichkeit, direkt mit mehr Startkapital zu gründen.
  • Eine Mischung aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (siehe unten) und der Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co. KG. Hier können mehrere Kapitalgeber als Gesellschafter ins Unternehmen geholt werden.
  • Eine Partnergesellschaft, kurz PartG, ermöglicht eine gemeinschaftliche Gründung und bietet sich vor allem bei Ärzten oder Anwälten an.

Unternehmerische Rechtsformen: die Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften bezeichnet man auch als Gesellschaftsunternehmen. In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Kapitalgesellschaften:

  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist wohl die geläufigste Rechtsform. Der große Vorteil der GmbH: Die Unternehmer haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern mit dem des Unternehmens. Daher ist auch ein Mindestkapital von 25.000 EUR notwendig, um eine GmbH zu gründen.
  • Bei der Unternehmergesellschaft, kurz UG, umgangssprachlich auch 1-EUR-Unternehmen genannt, da hier kein Mindestkapital von 25.000 €, sondern von lediglich einem EUR notwendig ist. Bei der Gründung verpflichtet sich der Gründer jedoch, jährlich 25% seiner Überschüsse zu nutzen, um ein Startkapital aufzubauen. Die Haftung erfolgt bei der UG wie bei der GmbH über das Unternehmensvermögen.
  • Eine eingetragene Genossenschaft, kurz eG, ist ab der Gründung durch drei Personen als Gründer möglich. Hierbei gibt es diverse Voraussetzungen, wie die Erarbeitung einer Satzung oder die Eintragung ins Genossenschaftsregister.
  • Die Aktiengesellschaft, kurz AG, bringt die Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrags mit sich und braucht 50.000 EUR Grundkapital für die Gründung.

Als Gründer sind also neben der Zielsetzung hinter dem Unternehmen auch die Fragen nach Mindestkapital, Gründungsmitgliedern oder Teilhabenden sowie die Haftung entscheidend, um sich für eine der Rechtsformen entscheiden zu können.

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