Kurzarbeit anmelden: Das müssen Sie beachten
Wirtschaftsforum Tipps zum Thema Kurzarbeit

Kurzarbeit anmelden: Diese Voraussetzungen gibt es
Wie eingangs beschrieben, kann die Kurzarbeit beziehungsweise der Antrag auf diese unterschiedlichste Gründe haben. Sie alle eint, dass es zu einem Arbeitsausfall kommt und somit alle oder auch nur ein Teil der Mitarbeiter weniger arbeiten kann und soll, als vertraglich vereinbart.
Damit der Antrag auf Kurzarbeit erfolgreich ist und somit auch die Zahlung von Kurzarbeitergeld gewährleistet wird, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Betriebsrat muss dem Beschluss zur Kurzarbeit zustimmen.
- Gibt es keinen Betriebsrat im Unternehmen und auch keine tariflichen Regelungen für den Fall der Kurzarbeit, so müssen alle Mitarbeiter der Kurzarbeit zustimmen, die von ihr betroffen sind.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen vereinbaren, um wie viel Prozent die Arbeitsleistung reduziert werden soll. Es ist dringend zu empfehlen, diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
- Mindestens ein Drittel aller Arbeitnehmer muss von der Kurzarbeit sowie einem Lohnausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sein. Dieser bezieht sich auf das monatliche Bruttogehalt.
Anmeldung der Kurzarbeit: Diese Schritte sind nötig
Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber zwei Schritte gehen:
- Er muss den vorhandenen Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Die Anzeige muss bei der für den Bezirk zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Anschließend wird geprüft, ob alle Bedingungen für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes erfüllt sind. Dieses Prozedere geht in der Regel recht schnell und dauert im Schnitt maximal zwei Wochen.
- Das Kurzarbeitergeld wird im ersten Schritt vom Arbeitgeber berechnet. Wie diese Berechnung aussieht, haben wir im Beitrag "Kurzarbeitergeld" für Sie zusammengefasst. Er zahlt es an die Arbeitnehmer aus. Im Anschluss kann er bei der Agentur für Arbeit einen schriftlichen Antrag stellen, sodass er die Kosten des Kurzarbeitergeldes erstattet bekommt. Alle nötigen Formulare für die Anmeldung von Kurzarbeit stellt die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise hier zur Verfügung.
Anmeldung der Kurzarbeit: In welchen Fällen wir das Kurzarbeitergeld erstattet?
Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nur mit ihrem Arbeitgeber auf die Formalitäten einigen; das Kurzarbeitergeld wird von ihm an Sie gezahlt. Als Arbeitgeber müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, damit das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit erstattet wird.
Dazu zählen:
- Wirtschaftliche Gründe, wie eine schlechte Auftragslage, oder unvermeidbare Ereignisse, wie Hochwasser, verursachen den Arbeitsausfall
- Zuvor wurde alles Mögliche unternommen, um den Arbeitsausfall zu vermeiden oder zu reduzieren
- Der Arbeitsausfall ist nur vorrübergehend.
- Der Arbeitsausfall wurde vom Unternehmen bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
- Die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer sind danach weiter beschäftigt und wurden nicht entlassen.
Ist der Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes erfolgreich, erhält der Arbeitgeber die gezahlten Beträge zurück.