Gesetzlicher Sonderurlaub: Eine Auflistung

Rechtsgrundlage für den gesetzlichen Sonderurlaub

Der Anspruch auf Sonderurlaub – korrekt müsste es eigentlich heißen „bezahlte Freistellung“ – ergibt sich aus § 616 BGB. In welchen Fällen Sie im Einzelnen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, geht aus dieser Vorschrift jedoch nicht hervor. Ist dies auch im Arbeitsvertrag oder im betreffenden Tarifvertrag nicht speziell geregelt, kann der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anhaltspunkte geben. Dieser führt nicht nur bestimmte Anlässe auf, bei denen Sonderurlaub zu gewähren ist, sondern auch, wie lange der Arbeitnehmer jeweils freizustellen ist.

Gründe für gesetzlichen Sonderurlaub

Laut TVöD ist bei folgenden Anlässen Sonderurlaub zu gewähren:

  • Geburt des eigenen Kindes: ein Tag
  • Tod des Ehe- oder Lebenspartners, des eigenen Kindes oder eines Elternteils: zwei Tage
  • Aus betrieblichen Gründen notwendiger Umzug in eine andere Stadt: ein Tag
  • 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum: ein Tag
  • Schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen: ein Tag im Jahr
  • Schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren: bis zu vier Tage im Jahr
  • Ärztliche Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeiten möglich sind: Dauer der Behandlung sowie An- und Abfahrtszeiten

Daneben umfassen die Vorschriften des TVöD auch folgende Anlässe:

  • Ehejubiläen der Eltern, zum Beispiel silberne oder goldene Hochzeit
  • Termine bei der Agentur für Arbeit
  • Termine für Vorstellungsgespräche nach Kündigung seitens des Arbeitgebers
  • Ladungen zu Gerichts- und Behördenterminen

Sonderurlaub: Wie sieht es in der Praxis aus?

Der Arbeitgeber ist nicht an diese Regelungen gebunden und kann auch in weiteren Fällen Sonderurlaub gewähren. Letztendlich ist es auch immer eine Frage der Kulanz seitens des Arbeitgebers.

Geburt des eigenen Kindes

Eine Freistellung nach § 616 BGB anlässlich der Geburt gilt ausschließlich für den werdenden Vater, da die Mutter aufgrund des Mutterschutzes ohnehin sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt ist. Dem Vater gibt der zusätzliche freie Tag die Möglichkeit, bei der Geburt dabei zu sein und seiner Partnerin zur Seite zu stehen. Und wer kann sich schon auf seine Arbeit konzentrieren, während das eigene Kind das Licht der Welt erblickt? Manchmal stehen dem Vater aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen oder einer Betriebsvereinbarung sogar mehrere Tage Sonderurlaub zu.

Todesfall in der Familie

Die Regelungen des Sonderurlaubs gelten üblicherweise nur für den Tod eines Verwandten ersten Grades. Der trauernde Arbeitnehmer wird dann oftmals auch nach zwei Tagen noch nicht wieder in der Lage sein, seiner Arbeit nachzugehen. Sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung keine weiteren freien Tage vorgesehen, können Sie noch auf das Verständnis Ihres Arbeitgebers hoffen. Gerade bei schon lange im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern ist der Chef oft großzügiger. Ein Sonderurlaub kann dann auch einmal bis zu einer Dauer von zwei Wochen bewilligt werden. Ansonsten bleibt Ihnen nur, regulär Urlaub zu nehmen oder um unbezahlte Freistellung zu bitten.

Hochzeit

Nach ständiger Rechtsprechung ist auch bei einer Hochzeit den Eheschließenden ein Tag Sonderurlaub zu gewähren. Mehr ist üblicherweise nicht drin – für Ihre anschließenden Flitterwochen müssen Sie daher auf Ihre Urlaubstage zurückgreifen. Gute Chancen auf einen zusätzlichen Tag Sonderurlaub haben Sie auch, wenn Ihr Kind heiratet.

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