Neuer Arbeitgeber: Wie berechne ich den Urlaubsanspruch?
Ein Grund zur Freude: Sie treten den langersehnten neuen Job an. Allerdings haben Sie bereits kurz nach Ihrem Starttermin Urlaub gebucht, den Sie nicht mehr stornieren können. Oder Sie wollen relativ kurzfristig nach Start bei Ihrem neuen Arbeitgebergeber wegfahren. Beides sind keine idealen Situationen. Doch wie sieht die gesetzliche Regelung zum Urlaubsanspruch nach Antreten einer neuen Arbeitsstelle aus? Das Wichtigste hierzu haben wir für Sie zusammengefasst.
Neuer Arbeitgeber: Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch?
Es passiert eher selten, dass ein Arbeitnehmer genau zum Jahresbeginn wechselt. Somit muss der neue Urlaubsanspruch entsprechend mit dem Start beim neuen Arbeitgeber berechnet werden. Wie die gesetzliche Regelung für Ihren Urlaubsanspruch aussieht, haben wir hier in unserem Artikel dazu für Sie zusammengefasst. Grundsätzlich gilt: Für die jeweiligen Monate, die Sie im entsprechenden Jahr beim neuen Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Sie auch einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Hierbei gelten die im neuen Arbeitsvertrag festgesetzten Urlaubstage.
Beispiel 1: Sie starten zum 1. März eines neuen Jahres bei ihrem neuen Arbeitgeber und haben laut Arbeitsvertrag Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Diese 30 Tage auf ein komplettes Jahr gerechnet müssen Sie nun auf 10 Monate herunterrechnen.
- 30 Tage Urlaub / 12 Monate = 2,5 Tage Urlaubsanspruch pro Monat
- 2,5 Tage * 10 Monate = 25 Tage Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber
Beispiel 2: Sie verlassen Ihre alte Arbeit relativ spät im Jahr und starten beim neuen Arbeitgeber zum 1. Oktober. Bei diesem haben Sie nur den gesetzlich gesicherten Urlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr bei einer Fünftagewoche.
- 20 Tage Urlaub / 12 Monate = 1,7 Tage Urlaubsanspruch pro Monat
- 1,7 Tage * 3 Monate = 5 Tage Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber
Urlaubsanspruch bei Jobwechsel: Wann darf ich Urlaub nehmen?
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist allerdings nicht nur entscheidend, wie hoch ihr Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitnehmer ausfällt, sondern auch, zu welchem Zeitpunkt er nach Start genommen werden darf. Wer es direkt auf den ganzen Jahresurlaub absieht, der muss sich gedulden: Erst nach sechs Monaten im Unternehmen haben Arbeitnehmer Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ansonsten gilt: Für jeden geleisteten Monat dürfen Sie den entsprechenden Teilanspruch Ihres Urlaubs nehmen.
Beispiel: Sie starten zum 1. Juni beim neuen Arbeitgeber und haben einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen, somit 2,5 Tagen pro Monat. Nach 2 Monaten Arbeit würden Sie gerne für einen Kurztrip Urlaub nehmen. Laut Gesetz stehen Ihnen demnach 5 Tage Urlaub zu; bei einer Fünftagewoche könnten Sie somit bereits eine ganze Woche frei nehmen.
Neben den gesetzlichen Regelungen setzen viele Arbeitgeber allerdings auf Kulanz und gewähren nach Absprache auch mehr Urlaubstage, als Ihnen durch den Teilanspruch zur Verfügung stehen würden.