Muss der Arbeitgeber meine Arbeitskleidung waschen?

Wie ein normales Kleidungsstück, so muss auch Arbeitskleidung regelmäßig gereinigt werden. Wie das am besten geht, hängt in erster Linie von der Art der Tätigkeit und der entsprechenden Berufskleidung ab. Ölverschmierte Arbeitsjacken gehören sicherlich nicht in die heimische Waschmaschine. Und eine Warnweste wiederum muss anders gereinigt werden als die strapazierfähige Hose oder Jacke eines Handwerkers, die nur Schmutz und Staub abhalten soll.

Einhaltung von Hygiene- und Schutzbestimmungen

In erster Linie muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter die passende Kleidung tragen. Und diese muss dann auch auf seine Kosten gereinigt werden, vor allem dann, wenn es sich um eine spezielle Schutzkleidung handelt. Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung aller Schutzvorschriften verantwortlich und handelt somit im ureigenen Interesse, wenn er seinen Arbeitnehmer Schutzkleidung tragen lässt. Und diese sollte tipptopp sein, denn sonst kann es für ihn teuer werden. Etwa, wenn der Mitarbeiter einen Arbeitsunfall hat oder wenn durch fehlende oder verschmutzte Arbeitskleidung Hygienevorschriften nicht eingehalten werden. Schließlich möchte kein Unternehmen, dass es wegen mangelnder Hygiene und unzureichender Sauberkeit in der Produktion an den Pranger gestellt wird und für eventuelle Verunreinigungen in Lebensmitteln haften muss. Folglich muss der Arbeitgeber, sprich der Unternehmer, dafür Sorge tragen, dass die Arbeitskleidung bzw. Schutzkleidung immer frisch gewaschen ist und allen Anforderungen genügt.

Besondere Reinigung erforderlich

Häufig kann Schutzkleidung oder Warnkleidung nicht in einer normalen Haushaltsmaschine gewaschen werden. Dann macht es Sinn, wenn der Arbeitgeber die gesamte Bekleidung der betroffenen Mitarbeiter von einer Spezialreinigung zentral waschen und reinigen lässt. Diese benutzt Industriemaschinen, die eine ganz andere Waschleistung bieten und bei Bedarf die Textilien auch imprägnieren können.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen sich häufig vor Gericht, weil der Arbeitnehmer nicht bereit ist, die Arbeitskleidung auf seine Kosten zu reinigen. Schließlich trägt er die Kleidung nicht, um seine private Kleidung zu schützen, sondern um den Vorschriften in der Branche zu genügen. Deshalb kann der Arbeitgeber, der die Arbeitskleidung seiner Mitarbeiter reinigen lässt, seinen Mitarbeitern diese Ausgaben nicht vom Lohn abziehen. 

Wer bestellt, der bezahlt

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kleidung zur Verfügung, so können diese sicherlich davon ausgehen, dass die Kleidung regelmäßig auf Kosten des Arbeitgebers gereinigt wird. Arbeitgeber dürfen also nicht ohne Weiteres ihren Mitarbeitern Kosten für die Reinigung berechnen.

In einer Branche, in der keine persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben ist, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Umständen auch vereinbaren, dass normal verschmutzte Kleidung vom Arbeitnehmer gewaschen und gereinigt wird. Dann kann dieser die Kosten direkt als Werbungskosten in seiner Steuererklärung deklarieren.

Fazit

Es kommt also immer darauf an, wer die Kosten trägt. Aber grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der Arbeitnehmer die Reinigungskosten zu tragen hat, vor allem wenn es sich um persönliche Schutzkleidung oder Warnkleidung handelt. Diese muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen und in regelmäßigen Abständen dann auch professionell reinigen lassen.

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