Die vermögensverwaltende GmbH: Alles Wissenswerte rund um die Unternehmensform

29.05.2024
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, muss sich auf eine konkrete Rechtsform festlegen, die die Voraussetzungen für die Gründung und rechtlichen Rahmenbedingungen der unternehmerischen Struktur und Tätigkeit bestimmt. Eine in Deutschland besonders häufig gewählte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Eine abgewandelte Rechtsform, die an die klassische GmbH angelehnt ist, aber zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen mit sich bringt, ist die vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH). Sie ist in ihrer unternehmerischen Ausrichtung ausschließlich dafür gedacht, eigenes oder fremdes Vermögen und Vermögensgegenstände zu verwalten und diese Verwaltung in einen konkreten unternehmensrechtlichen Rahmen zu fassen.
Die Rechtsform im Überblick
Die vermögensverwaltende GmbH ist als Kapitalgesellschaft angelegt und ermöglicht es Privatpersonen als unternehmerischer Zweck eigenes Vermögen oder das Vermögen von Kapitalanlegern zu verwalten. Als Vermögen gilt in der Regel klassisches Kapital in Form von Geldmitteln, Immobilien oder Immobilienanteile, Aktien und andere Wertpapiervarianten. Diese werden nach der Gründung an die vermögensverwaltende GmbH übertragen und als Geschäftszweck dort verwaltet. Die Verwaltung von Vermögen und Vermögenswerten über diese Rechtsform birgt wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere steuerlicher Natur sind.
Privatpersonen können unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen eine vermögensverwaltende GmbH gründen und führen. Gleichzeitig ist es auch möglich, dass eine Holding Vermögen und Vermögenswerte aus Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften in dieser Rechtsform zusammenführt und über die Abwicklung in einer vermögensverwaltenden GmbH die steuerrechtlichen Vorteile ausschöpft.
Eine besonders häufig gewählte Variante der vermögensverwaltenden GmbH ist die Immobilien GmbH zur Vermögensverwaltung. Immobilienwerte sowie Kapitalerträge aus Vermietung, Verpachtung und Veräußerung fließen bei diesem Geschäftsmodell in der vermögensverwaltenden GmbH zusammen und können separiert vom Privatvermögen der Eigentümer und Eigentümerinnen verwaltet werden.
Gleichzeitig können die beteiligten Gesellschafter von den steuerlichen Vorteilen für die aus ihren Immobilien entstehenden Erträge profitieren. Mit der Übertragung der Immobilien an eine entsprechende Unternehmung unterliegen die daraus resultierenden Erträge nicht mehr der Einkommenssteuer, sondern nur noch einer Körperschaftssteuer von 15 Prozent. Die Übertragung von Immobilienwerten an eine vermögensverwaltende GmbH kann diese für Kapitalanleger im Immobilienbereich noch interessanter gestalten.
Voraussetzungen für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH
Wie für alle anderen in Deutschland zur Verfügung stehenden Rechtsformen gelten auch für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH bestimmte Grundvoraussetzungen, die in der Gründungsphase erfüllt werden müssen. Nach deutschem Unternehmensrecht darf grundsätzlich jede natürlich oder juristische Person im Besitz der vollen Rechts- und Geschäftsfähigkeit eine vermögensverwaltende GmbH gründen, sofern sie zur Ausübung von Investmentgeschäften berechtigt ist.
Die nachfolgenden Schritte sind zur rechtskräftigen Gründung erforderlich:
1. Das Aufsetzen eines Gesellschaftervertrags
Am Anfang der Gründungsphase für eine vermögensverwaltende GmbH steht das Aufsetzen eines Gesellschaftervertrags, der als Voraussetzungen für alle weiteren gründungsrelevanten Schritte gilt. Dieser muss von einem Notar beurkundet werden, um rechtskräftig zu werden.
Im Gesellschaftervertrag werden insbesondere die Höhe des Stammkapitals nach § 5 Absatz 1 GmbH-Gesetz, die allgemeinen Beteiligungsverhältnisse, die festgelegten Bestimmungen zur Geschäftsführung sowie der Unternehmenssitz niedergelegt.
Konkret bedeutet das für die zwingend notwendigen Inhalte:
- Grundlegende Angaben zur GmbH
- Festlegung des Unternehmenssitzes
- Benennung der Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
- Detaillierte Auflistung der Nennbeträge der Geschäftsanteile
- Geschäftstätigkeit (ausschließlich Verwaltung von Vermögen und Vermögenswerten, keine unternehmerische Tätigkeit)
- Höhe des Stammkapitals
2. Notartermin zur Prüfung und Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags
Um den Gesellschaftervertrag rechtskräftig beurkunden zu lassen, ist ein Präsenztermin bei einem Notar erforderlich. Hierbei müssen alle Gesellschafter in persona oder in rechtsgültiger Vertretung anwesend sein.
Vor der Beurkundung prüft der bestellte Notar die Richtigkeit und Rechtskonformität aller Angaben und legt den Gesellschaftervertrag allen Gesellschaftern zur Einsicht und Unterzeichnung vor. Anschließend beurkundet er das Dokument und macht es damit rechtskräftig für die weiteren Gründungsschritte nutzbar macht.
3. Eröffnung eines Geschäftskontos
Mit der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH muss ein separates Geschäftskonto für die Unternehmung eröffnet werden, damit die überführten Vermögenswerte unabhängig vom privaten Vermögen und anderen Einkünften der Gesellschafter verwaltet werden können. Die meisten Finanzdienstleister verlangen zur Eröffnung eines speziellen Geschäftskontos für diese Unternehmensform die Vorlage des notariell beurkundeten Gesellschaftervertrages. Dieser rechtliche Schritt sollte deshalb im Vorfeld bereits erfolgt sein.
Zur Eröffnung des Geschäftskontos für die vermögensverwaltende GmbH ist der geschäftsführende Gesellschafter berechtigt. Dieser muss sich dem kontoführenden Institut gegenüber ausweisen und seine Legitimation anhand des notariell beurkundeten Gesellschaftervertrages nachweisen.
4. Die Einlage des Stammkapitals
Ist das Geschäftskonto eröffnet, muss die Einlage des Stammkapitals darauf getätigt werden. Das Stammkapital, das mit der Gründung in eine vermögensverwaltende GmbH einfließen muss, ist nach § 5 Absatz 1 GmbH-Gesetz auf mindestens 25.000 Euro festgelegt.
Das Stammkapital wird von allen Gesellschaftern gemeinsam aufgebracht. Die Beteiligung darf unterschiedlich ausfallen und muss nicht zwingend mit der Verteilung der Vermögensanteile innerhalb der vermögensverwaltenden GmbH übereinstimmen. Die Beiträge zum Stammkapital und die Vermögensanteile innerhalb der GmbH werden im Gesellschaftervertrag festgehalten.
5. Eintrag ins Handelsregister
Die vermögensverwaltende GmbH muss für die rechtskräftige Gründung ins Handelsregister eingetragen werden. Entscheidend dabei ist die Festlegung des Geschäftszweckes. Dieser darf bei der Rechtsform einer vermögensverwaltenden GmbH ausschließlich in der Verwaltung von Vermögen und Vermögenswerten bestehen und keine darüber hinaus gehenden unternehmerischen Tätigkeiten enthalten.
Die Begrenzung des Geschäftszweckes auf die reine Vermögensverwaltung ist rechtlich erforderlich, um die steuerlichen Begünstigungen durch die gewählte Unternehmensform ausschöpfen zu können.
Den Eintrag der vermögensverwaltenden GmbH in das Handelsregister veranlasst der Notar, nachdem ihm von den Gesellschaftern nachgewiesen wurde, dass die Einlage des Stammkapitals auf das eigens für die Unternehmung eröffnete Geschäftskonto getätigt wurde.
Nach dem Eintrag in das Handelsregister wird das neu gegründete Unternehmen bekannt gemacht und darf seine Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die Bekanntmachung erfolgt über eine Listung im Bundesanzeiger, wie dies für jede in Deutschland gegründete GmbH üblich ist.
Auch die Beantragung auf Befreiung von der Gewerbesteuer, die für die vermögensverwaltende GmbH zulässig ist, kann nach diesem Verwaltungsakt erfolgen.
Der steuerliche Vorteil der vermögensverwaltenden GmbH
Der größte Vorteil in der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH besteht darin, dass die darin verwalteten Vermögenswerte von steuerlichen Vergünstigungen profitieren können.
Der Steuervorteil liegt in der Einschränkung der Geschäftstätigkeit begründet. Da die vermögensverwaltende GmbH ausschließlich verwaltend tätig sein darf, aber von unternehmerischen Tätigkeiten ausgeschlossen ist, ist sie nach dem Gesetz von der Gewerbesteuer befreit. Erträge, die im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung erwirtschaftet werden, unterliegen lediglich einer Körperschaftssteuer von 15 Prozent.
Damit die Gesellschafter mit ihren Einlagen maximal von der steuerlichen Entlastung profitieren können, empfehlen Finanzexperten, dass das Vermögen und die Vermögenswerte in den direkten Besitz der vermögensverwaltenden GmbH übergeht. In diesem Fall werden Erträge aus dem hinterlegten Kapital nicht von der Kapitalertragssteuer erfasst, sondern müssen nur im Hinblick auf die Körperschaftssteuer berücksichtigt werden.
Eine weitere Möglichkeit für die Gesellschafter, die in die vermögensverwaltende GmbH eingebrachten Vermögenswerte steuerlich zu begünstigen, ist die Investition in steuerlich geschützte Investmentvehikel durch das Unternehmen. Dafür kommen klassischerweise zum Beispiel Investmentfonds oder Real Estate Investment Trust in Frage. Durch die Investition wird das Kapital der vermögensverwaltenden GmbH verringert und damit sinkt auch die finanzielle Belastung der Gesellschafter durch die anfallende Körperschaftssteuer.
Eine steuerfreundliche Strukturierung der vermögensverwaltenden GmbH ist die Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Verwaltung der eingebrachten Vermögenswerte. Je besser das Unternehmen hier aufgestellt ist, desto größer ist die Attraktivität für Kapitalanleger.