Wohin muss ich die Kündigung bei der Arbeit schicken?

Bei einer Kündigung sollten Sie immer darauf achten, im Guten aus dem Unternehmen zu scheiden. Deshalb gilt es, sich hierbei auch an bestimmte Regeln zu halten und die Form zu wahren, unabhängig davon, ob Sie gern gehen oder nicht. Das erfordert auf jeden Fall etwas Fingerspitzengefühl. 


Mündliche Kündigung vorab

Informieren Sie sich als Erstes über Ihre Kündigungsfrist. Diese steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn dort keine gesetzliche oder gar keine Kündigungsfrist aufgeführt ist, dann bedeutet dies für Sie eine ordentliche Kündigungsfrist von 28 Tagen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. 

Bevor Sie sich an einen Entwurf für das Kündigungsschreiben setzen, informieren Sie am besten Ihren direkten Vorgesetzten von Ihrer Kündigungsabsicht. Das ist nur fair und guter Stil. Einer schriftlichen Kündigung sollte immer ein persönliches Gespräch unter vier Augen vorangehen. Darin können Sie sachlich Ihre Gründe erklären und auch betonen, dass Sie nicht aus Unzufriedenheit kündigen. Bedanken Sie sich auf jeden Fall für die gute Zusammenarbeit. Auch wenn Ihnen das in einigen Fällen vielleicht schwerfallen mag. 


Kündigung in schriftlicher Form 

Nachdem Sie den Vorgesetzten mündlich informiert haben, muss im Anschluss ein schriftliches Kündigungsschreiben an die Personalabteilung oder an die Geschäftsführung gehen. Schauen Sie noch einmal im Arbeitsvertrag nach: Dort steht bestimmt, welche Adresse hier verbindlich ist. Das Schreiben sollte per Post verschickt oder persönlich überreicht werden. Bei Ersterem empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, bei Letzterem lassen Sie sich am besten eine schriftliche Bestätigung geben. Dann können Sie ganz sicher sein, dass die Kündigung angekommen ist. 

Neben dem genannten Kündigungstermin gehören folgende Angaben unbedingt in das fristgerecht zugestellte Schreiben: Adresse, Adresse des Arbeitgebers, Kündigungsabsicht, Austrittdatum und natürlich Ihre Unterschrift. Vergessen sollten Sie nicht die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und den Dank an den Arbeitgeber. Sie müssen nicht unbedingt einen Kündigungsgrund formulieren. 


Ein gelungener Abschied

Im Gespräch unter vier Augen wie auch im sich anschließenden Kündigungsschreiben sollten Sie betonen, dass Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses mit Engagement bei der Sache sein werden und Ihre Arbeitsstelle geordnet an einen Nachfolger übergeben möchten. Noch nicht abgeschlossene Projekte werden Sie selbstverständlich zu Ende führen.

Intern können Sie eine Mail an alle Kollegen und Kolleginnen schicken, um sie von der Kündigung in Kenntnis zu setzen. So wird Ihr Ausscheiden offen kommuniziert und es entstehen keine peinlichen Momente. 
Laden Sie kurz vor dem Austritt noch zu einem kleinen Umtrunk ein und bedanken Sie sich bei allen für die gute Zusammenarbeit. Das mag Ihnen in einigen Fällen missfallen, aber genau wie beim Vorgesetzten gilt auch hier: Man sieht sich immer zweimal. Schließlich möchten Sie einen guten letzten Eindruck hinterlassen. 

Und wer weiß, vielleicht möchten Sie ja irgendwann, aus welchem Grund auch immer, wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren? Dann ist Ihnen dringend anzuraten, dass Sie in guter Erinnerung geblieben sind. 

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