Die ständige Erreichbarkeit dank Internet, Smartphone und Co. hat sich nicht nur auf unser Privatleben ausgewirkt. Gerade im Berufsleben ist es fast schon zur Routine geworden, Mails zusätzlich nach offiziellem Feierabend oder Anrufe aus dem Büro auf das Handy umzuleiten. Während einer Arbeitswoche ist dies für viele Arbeitnehmer wenig problematisch. Doch wie sieht das Ganze im Urlaub aus? Müssen Arbeitnehmer hier uneingeschränkte Arbeitsbereitschaft mitbringen, wenn der Chef anruft? Wir klären Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und Regelungen auf.
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Urlaub
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Bekomme ich Urlaub während der Kurzarbeit?
Gibt es aufgrund schlechter Auftragslagen oder gravierenden Lieferengpässen so wenig zu tun, dass ein Unternehmen Mitarbeiter entlassen müsste, kann Kurzarbeit eingesetzt werden, um genau das zu verhindern. Per se tritt Kurzarbeit also in negativen Situationen ein; wird aber eingesetzt, um beispielsweise Stellenabbau zu verhindern. Bis zu zwölf Monate kann sie dauern; in Härtefällen sogar bis zu 24 Monate. Wenn Arbeitnehmer von einer solchen Zeitspanne betroffen sind, stellt sich die Frage: Kann ich Urlaub beantragen? Wir haben die Antwort für Sie.
Dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Erholungsurlaub hat, dürfte bekannt sein. Doch wie sieht es bei Menschen aus, die keine volle Stelle haben, sondern teilzeitbeschäftigt sind. Haben sie das gleiche Anrecht auf Urlaub wie ihre Vollzeitkollegen oder bekommen sie weniger Urlaub, da sie auch an weniger Tagen arbeiten?
Der Jahresurlaub sollte der Erholung des Arbeitnehmers dienen. So ist es zumindest für die Praxis gedacht. Wir sieht es aber mit Bezahlung statt Urlaub aus? Ist das überhaupt zulässig? Wir klären auf.
Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass Menschen, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Urlaub haben. Gesetzliche Bestimmungen und/oder Vereinbarungen zwischen Tarifpartnern geben hier den Rahmen vor. Doch wie sieht es eigentlich bei Minijobbern aus? Haben diese geringfügig Beschäftigten auch einen Anspruch auf Urlaub und wenn ja, wie sieht er aus?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Gelten keine besonderen Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den gesetzlichen Rahmen. Ebenfalls gesetzlich festgelegt ist der Schutz werdender Mütter. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Schwangere und junge Mütter bei der Arbeit, in der Ausbildung sowie im Studium. Doch wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch einer werdenden Mutter aus oder einer Frau, die gerade ihr Kind zur Welt gebracht hat? Wir erläutern, wann welches Gesetz greift.
Sie möchten einen Ausstieg auf Zeit von Ihrem Job, um sich in dieser Zeit anderen Dingen zu widmen? Abgesehen von einem längeren Urlaub gibt Ihnen ein Sabbatical die Möglichkeit dazu. Doch wie genau können solche langen Auszeiten in ein bestehendes Arbeitsverhältnis integriert werden? Und welche Modelle von Sabbaticals passen am ehesten zu Ihnen, Ihrer Position und Ihrem Unternehmen? Wir haben die gängigen Modelle für Sie zusammengefasst.
Einfach mal eine längere Reise antreten, mehr Zeit für die Familie haben oder sich beruflich weiterbilden? Ein Sabbatical kann für all das und mehr genutzt werden. Doch wann haben Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf eine solche Auszeit und ist dieser gesetzlich geregelt? Wir klären Sie über die Gesetzeslage und gängigen Regelungen auf, sodass Sie für ein etwaiges Sabbatical gerüstet sind.
Längst nicht jeder, der es verdient hätte, bekommt es auch. Die Rede ist vom Urlaubsgeld. Wer hat eigentlich einen Anspruch darauf und wer muss verzichten?
Wie sieht es mit dem Anspruch auf Urlaubsgeld aus, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung getrennte Wege gehen? Muss dem Chef bereits gezahltes Urlaubsgeld erstattet werden?
Die Geburt des eigenen Kindes ist ein ganz besonderer Moment im Leben – für die Mutter wie auch für den Vater. Umso verständlicher, dass immer mehr Väter dabei sein und ihrer Partnerin zur Seite stehen möchten, wenn ihr Nachwuchs das Licht der Welt erblickt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie für diesen Tag vielleicht einen Ihrer regulären Urlaubstage in Anspruch nehmen. Doch das ist gar nicht immer notwendig, denn eine Geburt ist oftmals ein Grund, der Sonderurlaub rechtfertigt. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Rechte Sie diesbezüglich gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben.
Wer in den Genuss von Urlaubsgeld kommt, darf sich freuen. Schließlich gehört er zu einer Gruppe, der zusätzlich zum wohlverdienten Lohn oder Gehalt ein freiwilliger Bonus gewährt wird. Das Zahlen von Urlaubsgeld ist nämlich keine Pflicht des Arbeitgebers, sondern eine Extrazahlung, gewissermaßen ein zusätzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit. Doch wer kommt überhaupt in den Genuss einer solchen Bonuszahlung?
Wer möchte sich seinen sauber verdienten Urlaub nicht gerne durch zusätzliche Euros in Form von Urlaubsgeld versüßen lassen? Für manche Arbeitnehmer macht das Urlaubsgeld eine Reise – zumindest wenn es in die Ferne geht – überhaupt erst möglich. Andere wiederum sehen das Urlaubsgeld als willkommene Ergänzung der Reisekasse. Und wer gar nicht verreist, kann sich über das zusätzliche Geld einfach nur freuen. Doch wie sieht es aus? Gibt es überhaupt einen generellen Anspruch auf Urlaubsgeld? Steht der Arbeitgeber in der Pflicht, Urlaubsgeld zu zahlen?
Ein Umzug ist ein großes Projekt, das nicht nur Organisationstalent, sondern auch viel Zeit benötigt. Auch wenn ein Teil der damit verbundenen Arbeiten nach Feierabend und am Wochenende erledigt werden kann, ein ganzer Umzug ist auf diese Weise nur schwer zu bewältigen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Mindestens ein freier Tag muss her. Doch bevor Sie kostbare Urlaubstage opfern, lohnt es sich, sich zu informieren, ob Sie möglicherweise Sonderurlaub bekommen können. Wir haben für Sie zusammengefasst, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und mit wie vielen freien Tagen Sie rechnen können.
Ein Todesfall in der Familie ist so schmerzlich, dass man zunächst mit nichts anderem als seiner Trauer beschäftigt ist. Dieser Zustand kann je nach Situation und Persönlichkeit des Betroffenen kürzere oder längere Zeit andauern. Auch die Arbeit rückt erst einmal ganz in den Hintergrund. Selbst in solch einer Ausnahmesituation dürfen Sie jedoch nicht einfach unentschuldigt Ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. In bestimmten Fällen ist Ihr Arbeitgeber allerdings verpflichtet, Sie unter Weiterzahlung Ihres Lohns freizustellen. Wir sagen Ihnen, welche das sind und wie viel Sonderurlaub Ihnen zusteht.
Die Tage werden allmählich wieder länger, die Sehnsucht nach Sonne wächst und der ein oder andere denkt bereits an den nächsten Urlaub. Es muss ja nicht gleich der Sommerurlaub sein. Manchmal hilft es schon, zwischendurch ein paar Tage rauszukommen oder zu Hause gemütlich auszuspannen. Da kommen die beweglichen Feiertage in diesem Jahr gerade recht, denn sie fallen 2019 fast durchweg auf einen Werktag. So können Sie mit geschickter Planung einiges an zusätzlicher Freizeit herausholen.
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Bevor das freudige Ereignis starten kann, müssen allerdings ein paar Dinge geregelt sein. Zum Beispiel der Urlaub. Schließlich will niemand am Tag seiner Hochzeit arbeiten. Was also tun – Urlaub nehmen? Nicht so schnell. Vielleicht geht es auch anders.
Benötigen Sie einen freien Tag für ein Familienfest oder wegen eines Todesfalls, ist es nicht immer erforderlich, Urlaub einzureichen. In manchen Fällen steht Ihnen Sonderurlaub zu. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei der Geburt des eigenen Kindes, der eigenen Hochzeit oder aber beim Tod eines Elternteils oder Kindes.
Manche freudigen Ereignisse oder auch Schicksalsschläge lassen die Arbeit vorübergehend ganz in den Hintergrund treten. Was also tun, wenn Sie mit Ihren Gedanken ganz woanders und nicht in der Lage sind, mit der gewohnten Aufmerksamkeit Ihrer Arbeit nachzugehen? Bevor Sie Ihre kostbaren Urlaubstage opfern, sollten sie prüfen, ob Ihnen Sonderurlaub zusteht. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen Sie mit einem oder mehreren zusätzlichen freien Tagen rechnen können.
Sie wollen heiraten? Oder plötzlich ist ein Verwandter verstorben und Sie fühlen sich nicht in der Lage zu arbeiten? Das Leben hält oft schöne, aber auch traurige Ereignisse bereit, die Sie auf die eine oder andere Art aus der Bahn werfen oder zumindest vorübergehend an Ihrer Arbeit hindern können. Nicht immer müssen Sie in diesen Fällen Ihre Urlaubstage opfern: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub zu beantragen. Wir verraten Ihnen, was Ihnen zusteht.