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Urlaubsanspruch in der Probezeit: Das müssen Sie wissen

Wer einen neuen Job beginnt, kommt um die Probezeit meist nicht herum. Diese Testphase dient der eigenen Sicherheit, aber auch der des Arbeitgebers, um herauszufinden, wie Sie und der neue Job zusammenpassen. In diesen maximal sechs Monaten müssen Sie sich allerdings nicht nur beweisen, sondern haben auch ein Anrecht auf Ihren wohlverdienten Urlaub. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Bedingungen an diesen Urlaubsanspruch in der Probezeit geknüpft sind und was Sie beachten müssen.

Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Sie dient dem „gegenseitigen Beschnuppern“ und darf maximal sechs Monate dauern: die Probezeit. Mit dieser kann Ihr Arbeitgeber herausfinden, ob Sie in das Jobprofil passen. Sie wiederum haben die Chance, Ihren neuen Arbeitgeber und Arbeitsplatz ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber: Sechs Monate Maximum sind eine lange Zeit. Ein halbes Jahr keinen Urlaub nehmen zu dürfen, ist für viele Arbeitnehmer keine schöne Vorstellung. Doch stimmt es wirklich, dass Sie während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub haben? Wir klären Sie darüber mit den wichtigsten Infos auf.

Interview mit Saskia Bergmüller, Geschäftsführerin der Hotel Edelweiss Wagrain GmbH

Natürlich und nachhaltig im Salzburger Land

Das Naturhotel Edelweiss im Salzburger Land macht seinem Namen alle Ehre: Der neue Green Spa verbraucht 75% weniger Energie als vergleichbare Anlagen und sogar die Wärmeenergie aus dem Duschwasser wird wiederverwendet. Daneben legt das Hotel Wert auf Erdwärmenutzung, Regionalität bei Lebensmitteln und ökologischer Reinigung, wie Geschäftsführerin Saskia Bergmüller im Interview mit Wirtschaftsforum ausführte.

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